EEG-Begrenzung

Stromkostenintensive Unternehmen & Besondere Ausgleichsregelung

Unternehmen, die von zu hohen Stromkosten im Zuge der Energiewende betroffen sind, haben in der Regel einen Anspruch auf eine finanzielle Entlastung durch die Besondere Ausgleichsregelung.

EEG-Begrenzung, Besondere Ausgleichsregelung, BAFA, Erneuerbare-Energie-Gesetz

Im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) können stromkostenintensive Unternehmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Antrag über das online ELAN-K2 Portal für die Begrenzung der EEG-Umlage stellen. Durch die monetäre Entlastung bei den Stromkosten soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit gesichert werden. Die BesAR reduziert die EEG-Umlage für die begünstigten Unternehmen, befreit diese jedoch nicht vollständig davon. Die Höhe der Begrenzung wird auf der Grundlage der selbstverbrauchten, umlagepflichtigen Strommengen des antragsberechtigten Unternehmens sowie dem Verhältnis der Stromkosten zu der Bruttowertschöpfung ermittelt.

Wir unterstützen Sie bei der Antragsstellung und beraten Sie zu strategischen Optionen:

  • Prüfung der Voraussetzungen zur Begrenzung der EEG-Umlage
  • Prognose der finanziellen Implikationen
  • Unterstützung bei der papierlosen Antragsstellung
  • Schulungen im Umgang mit dem elektronischen BAFA-Portal „ELAN K2“
  • Unterstützung der Kommunikation mit den Behörden