Unternehmen, die von zu hohen Stromkosten im Zuge der Energiewende betroffen sind, haben in der Regel einen Anspruch auf eine finanzielle Entlastung durch die Besondere Ausgleichsregelung.
Im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) können stromkostenintensive Unternehmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Antrag über das online ELAN-K2 Portal für die Begrenzung der EEG-Umlage stellen. Durch die monetäre Entlastung bei den Stromkosten soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit gesichert werden. Die BesAR reduziert die EEG-Umlage für die begünstigten Unternehmen, befreit diese jedoch nicht vollständig davon. Die Höhe der Begrenzung wird auf der Grundlage der selbstverbrauchten, umlagepflichtigen Strommengen des antragsberechtigten Unternehmens sowie dem Verhältnis der Stromkosten zu der Bruttowertschöpfung ermittelt.
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