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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wurde im Juni 2021 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Das Gesetz soll der Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage dienen, indem es Anforderungen an ein verantwortungsvolles Management von Lieferketten festlegt. Als Expert*innen im Bereich Nachhaltigkeit und Einkauf unterstützen wir Sie bei der Erfüllung Ihrer Sorgfaltspflichten, identifizieren und bewerten Nachhaltigkeitsrisiken entlang der Wertschöpfungskette Ihres Unternehmens und implementieren Maßnahmen zur Risikoprävention und -minimierung.

Hintergrund des LkSG.

Die zunehmende internationale Verflechtung der Wirtschaft und die Komplexität globaler Beschaffungs- und Absatzmärkte können zu einer unzureichenden Durchsetzung von international anerkannten Menschenrechten und des Umweltschutzes führen.

An diesem Punkt setzen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Deutschland sowie das geplante Lieferkettengesetz auf EU-Ebene an. Sie verpflichten Unternehmen dazu, die Transparenz in ihren Wertschöpfungsketten zu erhöhen, mögliche soziale und ökologische Risiken zu identifizieren und diese proaktiv zu managen.

Die Gesetzgebung soll dazu beitragen, dass Unternehmen Risikofelder angehen und entlang ihrer Wertschöpfungsketten verantwortungsbewusst handeln. Unternehmen können einen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten, indem sie sich aktiv gegen Kinderarbeit und Zwangsarbeit engagieren, Arbeitsschutzbestimmungen und die Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit respektieren, Diskriminierung bekämpfen, angemessene Entlohnung gewährleisten sowie den Zugang zu Nahrung, Wasser und Gesundheit ermöglichen. Ebenso ist es wichtig, Umweltschäden zu vermeiden und Ressourcen nachhaltig zu nutzen, um die ökologischen Auswirkungen entlang der Wertschöpfungsketten zu minimieren. Durch diese umfassenden Maßnahmen wird eine nachhaltigere und gerechtere Lieferkette angestrebt, die zum Schutz von Mensch und Umwelt beiträgt.

Anwendungsbereich des LkSG.

Das Gesetz ist ab 1. Januar 2023 für in Deutschland ansässige Unternehmen und Unternehmen mit einer Zweigniederlassung gemäß § 13 d HGB mit mind. 3.000 Beschäftigten in Deutschland anwendbar. Ab 1. Januar 2024 sind Unternehmen mit mind. 1.000 Beschäftigten in Deutschland erfasst.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bezieht sich auf die gesamte Lieferkette von Unternehmen – von der Gewinnung der Rohstoffe bis zur Lieferung an die Endkund*innen, inklusive des eigenen Geschäftsbereichs, den unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern. Folglich kann sich das LkSG auch auf Unternehmen auswirken, die nicht in den gesetzlichen Anwendungsbereich fallen, wenn sie beispielsweise als Zulieferer eines vom LkSG betroffenen Unternehmens agieren. Die Sorgfaltspflichten der betroffenen Unternehmen sind dabei nach der Einflussmöglichkeit abgestuft.

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Sorgfaltspflichten. Ihre Vorteile

Statt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz als primäres Compliance-Thema anzusehen, sollten Unternehmen es als Möglichkeit für die Eröffnung von Wettbewerbsvorteilen betrachten. So stellt eine verbesserte Transparenz über die Wertschöpfungskette die Basis dar zur Ableitung weiterer Optimierungspotenziale, wie Effizienzsteigerungen, Möglichkeiten für (Co-)Innovationen oder eine resilientere Gestaltung der Lieferkette. Darüber hinaus wird Nachhaltigkeit und insbesondere Transparenz über Arbeitsbedingungen in der Lieferkette zunehmend durch Kund*innen und Konsument*innen gefordert, und stellt eine Chance für Unternehmen dar, sich zu positionieren und ihren Markenwert zu steigern. Auch Investoren und der Kapitalmarkt honorieren eine entsprechende Berücksichtigung von ESG-Aspekten.

Vorgehensweise.

Wir unterstützen Ihr Unternehmen bei der Umsetzung der Anforderungen des LkSG – von der Risikoanalyse über die Ableitung und Umsetzung von Maßnahmen, die Implementierung eines effektiven Risikomanagements bis zur Dokumentation und Berichterstattung. Dabei arbeiten wir eng und effektiv mit allen beteiligten Unternehmensfunktionen zusammen.

Risiken analysieren.

Im Rahmen der Risikoanalyse werden menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken im eigenen Geschäftsbereich des Unternehmens sowie in der Lieferkette identifiziert und bewertet. Hierfür haben wir entsprechende Vorgehensmodelle und Tools entwickelt, welche wir gemeinsam mit den beteiligten Stakeholdern und Funktionen in der Kundenorganisation abstimmen und bei Bedarf anpassen. Im Rahmen der Risikoanalyse für die Lieferkette betrachten wir sowohl Länder- als auch Warengruppen-Risiken und bewerten diese u.a. nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der Auswirkung. Für die Risikobewertung der eigenen Geschäftstätigkeit ermitteln wir die Nettorisiken unter Analyse bestehender Managementsysteme, Prozesse, Verfahrensanweisungen, Verantwortlichkeiten und weiterer etablierter Maßnahmen in den betroffenen Gesellschaften.

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Prävention- und Abhilfemaßnahmen ergreifen.

Basierend auf den Ergebnissen der Risikoanalyse, werden allgemeine und risikospezifische Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung der Sorgfaltspflicht sowie Vermeidung und Minimierung identifizierter Risiken abgeleitet, initiiert und implementiert. Hierzu zählen beispielsweise die Verabschiedung einer Grundsatzerklärung, die Einführung eines Beschwerdeverfahrens sowie die Umsetzung verschiedener Präventions- und ggf. Abhilfemaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette. Je nach Bedarf unterstützen wir Sie bei der Ableitung der Maßnahmen sowie deren Implementierung, einschließlich der Auswahl geeigneter IT Lösungen.

Risikomanagement etablieren.

Im Rahmen des Risikomanagements unterstützen wir Sie dabei, Verfahren und Zuständigkeiten zur Erfüllung Ihrer Sorgfaltspflicht zu definieren und langfristig zu etablieren. Die initiierten Maßnahmen werden regelmäßig hinsichtlich ihres Fortschritts und ihrer Wirksamkeit überprüft. Dabei eruieren wir, inwieweit die Sorgfaltspflichten in bereits bestehende Risikomanagementprozesse und -systeme integriert werden können.Gemeinsam mit Ihnen definieren wir Rollen und Verantwortlichkeiten unter Berücksichtigung der verschiedenen beteiligten Funktionen.

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Dokumentation und Berichterstattung.

Das Vorgehen, die Maßnahmen und Ergebnisse zur Erfüllung der Sorgfaltsplicht sind unternehmensintern zu dokumentieren und jährlich extern zu berichten. Mittels Prozessbeschreibungen unterstützen wir Sie bei der internen Dokumentation der Vorgehensweise und helfen Ihnen bei der Vorbereitung für die externe Berichterstattung.

Mehr zum ESG-Risikomanagement.

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