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CSRD.
Neue Standards für die Nachhaltigkeits-
berichterstattung.

Transparenz und Vergleichbarkeit in der Nachhaltigkeitsberichterstattung – dies ist das Ziel der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), der zu Beginn des Jahres 2023 in Kraft getretenen EU-Richtlinie zur nicht-finanziellen Berichterstattung. Mit der CSRD werden bisherige Anforderungen an die Berichterstattung nach NFRD (Non-Financial Reporting Directive) vereinheitlicht und der Anwendungsbereich der betroffenen Unternehmen ausgeweitet. 

CSRD auf einen Blick.

Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung definiert neue Standards, wie und von welchen Unternehmen die Berichterstattung zu ESG-Themen in Zukunft erfolgen soll.

  • Nachhaltigkeitserklärung: Die Veröffentlichung von Nachhaltigkeitskennzahlen muss zukünftig verpflichtend und einheitlich im Lagebericht des Geschäftsberichts zu klar definierten Berichtsinhalten erfolgen.
     
  • Offenlegungspflichten: Die Berichtsstandards ESRS (European Sustainability Reporting Standards) definieren allgemeine und thematische Inhalte, zu denen Unternehmen berichtspflichtig sind. Eine verstärkte Quantifizierung der Berichtsinhalte durch die Verwendung von Kennzahlen soll die Messbarkeit und Vergleichbarkeit der Informationen verbessern und Entwicklungen in der Nachhaltigkeits-Performance von Unternehmen transparent darstellen.  

  • Anwendungsbereich: Gemäß Schätzungen wird die Anzahl der Unternehmen, die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind, EU-weit von knapp 12.000 auf rund 50.000 ansteigen. In Deutschland werden ungefähr 15.000 Unternehmen betroffen sein. 

Am 31.07.2023 wurden die sektorübergreifenden Berichtsstandards (ESRS Set 1) final durch die EU-Kommission veröffentlicht. Sektorenspezifische Standards (ESRS Set 2) mit Anforderungen für spezifische Branchen wie beispielsweise Landwirtschaft, Kohle sowie Öl und Gas werden aktuell entwickelt.  

Bis Mitte des Jahres 2024 läuft zudem die Frist für die Mitgliedstaaten der EU, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. 

Die CSRD ist – ebenso wie die EU-Taxonomie Verordnung – Teil des European Green Deals, der Europa zum ersten treibhausgasneutralen Kontinent machen und dadurch die Förderung einer nachhaltigen Wirtschaft ermöglichen soll. 

Wann wird Ihr Unternehmen berichtspflichtig?

Die CSRD-Berichtsanforderungen gelten vornehmlich für große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitenden, die bereits von der NFRD betroffen sind. Sie müssen im Jahr 2025 das erste Mal über das Geschäftsjahr 2024 CSRD-konform berichten. Je nach Unternehmensgröße und Umsatz wird die Berichtspflicht in den kommenden Jahren auf weitere Unternehmen ausgeweitet. 

Für alle Unternehmen und besonders für Unternehmen mit weniger als 750 Mitarbeitenden gelten im ersten Berichtsjahr der erstmaligen ESRS-Anwendung spezifische „Erleichterungen“ hinsichtlich der Umsetzung und Offenlegungspflichten, beispielsweise gibt es Einführungszeiten für ausgewählte Berichtsstandards zu sozialen Themen und Biodiversität. 

Die folgende Übersicht zeigt, wann Ihr Unternehmen von der Berichtspflicht betroffen ist:

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CSRD-ready? 
Compliance durch ganzheitliche CSRD-Betreuung. 

Die geforderten Berichtsinhalte der Corporate Sustainability Reporting Directive folgen dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit („Double Materiality“). Dies bedeutet, dass sowohl die finanzielle Relevanz von Nachhaltigkeitsthemen für Ihr Unternehmen als auch die Auswirkungen Ihres Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft berücksichtigt werden müssen.  

Gemeinsam mit Ihnen führen wir eine doppelte Materialitätsanalyse mit Beteiligung aller wichtiger Stakeholdergruppen durch. Darüber hinaus helfen wir Ihnen, ein zu Ihrem Unternehmen passendes ESG-Datenmanagement aufzubauen und eine klare Roadmap zu formulieren, um CSRD-compliant zu werden. Eine Gap-Analyse beziehungsweise ein Readiness Assessment macht dabei konkrete Berichtslücken bezüglich der CSRD-Anforderungen sichtbar.

In einem Roadmap-Workshop besprechen und priorisieren wir daraufhin die identifizierten Handlungsbedarfe: Zentrale Bausteine können dabei beispielsweise die Durchführung einer Klimarisikoanalyse, eine unternehmensspezifische Treibhausgasbilanzierung oder die Entwicklung einer Klimastrategie sein. Neben der Schließung von konkreten Reporting-Lücken für die CSRD-Compliance, können dabei weitere regulatorische Anforderungen direkt mitgedacht werden – beispielsweise die EU-Taxonomie. So wird die Reise zur CSRD-Erfüllung zu einem konkreten, planbaren und operativ umsetzbaren Vorhaben. 

Abschließend stellen wir sicher, dass Ihre Berichterstattung den gesetzlichen Anforderungen und Richtlinien der CSRD und EU-Taxonomie entspricht und gleichzeitig Maßnahmen und Ambitionen für wichtige Anspruchsgruppen anschaulich vermittelt. Da auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung künftig extern geprüft werden muss, arbeiten wir eng mit Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zusammen und sorgen damit für eine prüfungssichere und gesetzeskonforme Umsetzung der Berichtspflicht.  

Bereit für die Zukunft. Wettbewerbsvorteil und langfristiger Wert.

Aufbauend auf der doppelten Wesentlichkeitsanalyse formulieren wir mit Ihnen die Schwerpunkte des zukünftigen Nachhaltigkeitsmanagements. Durch die Erstellung eines eingängigen Leitbilds befähigen wir Ihre Organisation, Nachhaltigkeit von nun an systematisch anzugehen, klare Ziele und Maßnahmen zu identifizieren und durch wirkungsvolle Key Performance Indicators (KPIs) aktiv zu steuern. Diese neue Vision von Nachhaltigkeit bündelt die notwendigen Kräfte in Ihrem Unternehmen, um sich in Zukunft erfolgreich am Markt zu positionieren und zusätzlich zur Erfüllung von rechtlichen Vorgaben Impact zu erzeugen. 

Die Einbeziehung von ESG-Kriterien in die strategische Ausrichtung Ihres Unternehmens ist nicht nur eine Frage der Compliance, sondern bietet auch einen erheblichen Wettbewerbsvorteil. Unternehmen, die proaktiv Nachhaltigkeitsaspekte in ihre Kerngeschäftsstrategien integrieren, erzielen oft eine höhere Resilienz gegenüber Marktvolatilität und gewinnen das Vertrauen von Investor*innen und Konsument*innen. 

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Ausblick und nächste Schritte. 
Proaktive Vorbereitung auf kommende Änderungen.

Mit den stetig steigenden Anforderungen und Richtlinien der EU an die Nachhaltigkeitsberichterstattung müssen Unternehmen agil bleiben und ihre Berichtspraktiken kontinuierlich an die Berichtspflicht anpassen. Zusätzlich sollte Ihr Unternehmen in nachhaltige Technologien und Verfahren investieren, um Effizienz und Nachhaltigkeit zu steigern. Die proaktive Anpassung an die Corporate Sustainability Reporting Directive und die Integration von ESG-Kriterien sind entscheidend, um langfristig erfolgreich und verantwortungsvoll zu wirtschaften. 

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