Zu allen Leistungen

Ihr Partner im EU-
Emissionshandel und CBAM.
Nachhaltige Unterstützung
bei Berichterstellung,
Verifizierung und Anpassungen.

Wir arbeiten seit vielen Jahren mit Unternehmen zusammen und unterstützen sie dabei, umweltgerechter zu wirtschaften und gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Wir bieten nachhaltige Beratung und Unterstützung im Bereich des EU-Emissionshandels (EU-ETS) und des Carbon Border Adjustment Mechanisms (CBAM) an, einschließlich der Erstellung von Berichten und regelmäßiger Updates zu gesetzlichen Änderungen. 

Nachhaltigkeit im Fokus. 
Strategische Beratung
für umweltbewusstes
Wirtschaften.

Wir haben langjährige Erfahrung darin, Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Umweltauswirkungen zu reduzieren, nachhaltiger zu wirtschaften und damit aktiven Umweltschutz zu betreiben. Wir unterstützen und begleiten Sie bei der Erfüllung der Compliance-Pflichten und beraten Ihr Unternehmen bei strategischen Fragen des Europäischen Emissionshandels. 

Bei der Vielzahl von Richtlinien, regulatorischen Vorgaben und Änderungen im Zusammenhang mit dem Europäischen Emissionshandel stehen wir Ihnen als zuverlässiger Partner zur Seite und behalten für Sie die neusten regulatorischen Änderungen im EU-ETS im Blick. Dazu gehört beispielsweise die im Rahmen der EU-ETS-Reform im Mai 2023 vorgesehene Pflicht für emissionsintensive Unternehmen, einen Klimaneutralitätsplan vorzulegen. Darüber hinaus unterstützen wir Sie gerne mit unserem ganzheitlichen Ansatz auf dem Weg zum Net-Zero Ziel. 

Unser Leistungsangebot auf einen Blick:

  • Erstellung des Emissionsberichts (EmB)
  • Erstellung des Zuteilungsdatenberichts (ZDB)
  • Vorbereitung, Teilnahme und Nachbereitung des Verifizierungstermin für den EmB und ZDB, Überarbeitung von Nachforderungen
  • Anpassungen am Methodenplan und Überwachungsplan
  • Beantragung einer nachträglichen Kompensation nach § 11 Abs. 2 BEHG 
  • Beantragung der Strompreiskompensation
  • Unterstützung bei der Erstellung eines Klimaneutralitätsplans
  • Monitoring der regulatorischen Änderungen im EU-Emissionshandel

Nachhaltigkeit
durch CBAM-
Beratung.
Frühzeitig Klarheit
über regulatorische
Änderungen.

Auch nach der Abgabe des ersten CBAM-Berichts im Januar 2024 herrscht in vielen Unternehmen immer noch eine große Unsicherheit über die konkreten regulatorischen Anforderungen und den möglichen Ausnahmen, die mit der Einführung des CBAM verbunden sind.  
Wir haben die neusten regulatorischen Änderungen und Entwicklungen rund um die schrittweise Einführung des CBAM im Jahr 2024 und darüber hinaus für Sie im Blick. 

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Ab dem 4. Bericht (Abgabe am 31.Oktober 2024) können nicht mehr ausschließlich EU-Standardemissionsfaktoren (= Emissionsfaktoren aus Sekundärdatenbank) verwendet werden, sondern herstellerspezifische Daten (= Primärdaten), die die reale Situation berücksichtigen sollen. Bei der Erhebung und dem Umgang mit diesen Daten von Ihren ausgewählten Lieferanten unterstützt uns unser Wissen rund um das verwandte Thema Product Carbon Footprint (PCF), da die zu erhebenden Daten einem PCF (mit verringertem Umfang) ähneln. 

Bei der Herausforderung, diese Primärdaten der Hersteller einzuholen, entlasten wir Sie bei der notwendigen Kommunikation mit Partnern und der Datenerfassung.

Nachhaltige Zukunft
durch EU-ETS und
CBAM. 

Was ist CBAM? Wie funktioniert er und was muss wann getan werden? Zu diesen Fragen sowie zu Begriffen wie „CBAM-Faktor“, Ausnahmen und Regularien klären wir Ihre relevanten Fachabteilungen gerne auf. 

Für die Berichtabgabe bedarf es einer Anmeldung und Nutzung des CBAM-Übergangsregisters – bei diesem Prozess unterstützen wir Sie gerne. 

Mit unserer Erfahrung unterstützen wir Sie die relevanten CBAM-Daten zu konsolidieren und entweder händisch in das EU-Portal einzutragen oder per speziell geformtem XML-File (Excelbasiert) hochzuladen. 

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CBAM. CO2-Optimierung in der Lieferkette.

CBAM ist mehr als eine Compliance-Pflicht. CBAM ist eine Chance für Sie und Ihre Lieferkette, das Thema produktbezogene CO2-Emissionen in den Fokus zu rücken: 

  • Welchen Produkt-CO2e-Fußabdruck (Product Carbon Footprint (PCF)) haben unsere eingekauften Produkte?  
  • Welchen Einfluss haben diese Waren auf unseren Unternehmens-CO2e-Fußabdruck (Corporate Carbon Footprint (CCF))?  
  • Wie könnte der Hersteller zu unseren Gunsten die Produktionsemissionen senken und somit einen Zielbeitrag leisten?   

 

Wir denken das Thema CBAM ganzheitlich und beraten Sie gerne systemisch zu den Themen CCF, PCF und CBAM.  

Unser Leistungsangebot auf einen Blick: 

  • Thematische Einführung in CBAM und Befähigung Ihrer Fachabteilungen 
  • Unterstützung bei der Anmeldung im CBAM-Übergangsregister und dessen Nutzung
  • Erstellung und fristgerechte Abgabe von CBAM-Berichten (manuell bei kleinen Datenmengen oder per Software bei großen Datenmengen)
  • Unterstützung bei der Erfassung der ab Bericht 4 (Oktober 2024) obligatorischen Primärdaten von Herstellern per Software 
  • Unterstützung bei der Kommunikation mit Herstellern zu Primärdatenerhebung 
  • Strategische Analyse zu den Themen CCF, PCF und CBAM 

Klimaschutz durch Handel. Klimaschutz durch Handel.

Der Europäische Emissionshandel (EU-ETS) wurde 2005 eingeführt, um die Umsetzung des internationalen Klimaschutzabkommens voranzutreiben und befindet sich mittlerweile in der vierten Handelsperiode (2021 bis 2030). Ziel des Emissionshandels ist es, die Emissionen kosteneffizient zu senken und so zur Erreichung der Klimaziele der EU beizutragen. Das EU-ETS ist der weltweit größte Emissionsrechtehandel und ein Vorreiter für globale Systeme. 
 

Der EU-Emissionshandel basiert auf dem „Cap & Trade“-Prinzip. Dabei wird eine maximale Menge an Treibhausgasemissionen (Cap) festgelegt, die von den emissionshandelspflichtigen Anlagen ausgestoßen werden darf. Die Mitgliedstaaten teilen den Anlagen Emissionsberechtigungen zu, die zum Ausstoß einer Tonne CO2-Äquivalent berechtigen. Einige werden kostenfrei zugeteilt, andere werden versteigert. Diese Berechtigungen können auf dem Markt gehandelt werden, so dass ein Preis für den Ausstoß entsteht und die Unternehmen einen Anreiz haben, die Emissionen zu reduzieren. 

Was Sie über den
CBAM wissen sollten.

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist ein Instrument für den CO2-Grenzausgleich der Europäischen Union und trat im Oktober 2023 mit der ersten sogenannten Übergangsphase in Kraft.  

Ziel des CBAM ist es, das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen einzugrenzen, die entstandenen Emissionen bei der Produktion von CBAM-Waren mit in die Betrachtung für fairen Welthandel aufzunehmen und für Nicht-EU-Länder einen weiteren Anreiz zu schaffen selbst einen nationalen Emissionshandel einzuführen. Daher ist CBAM als Instrument in der Lage die Klimakrise global zu adressieren.  

Im Rahmen des CBAM müssen Importeurinnen und Importeure von CBAM-Produkten beim Import in die Europäische Union ab sofort quartalsweise mengenbasierte CBAM-Berichte und ab 2026 jährlich CBAM-Erklärungen abgeben (erstmals im Jahr 2027 für das Jahr 2026) und entsprechenden CBAM-Zertifikate erwerben.  

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Emissionshandel und CBAM auf einen Blick.  auf einen Blick. 

Dank unserer jahrelangen Erfahrung können wir Sie und Ihr Unternehmen in den Bereichen EU-Emissionshandel und CBAM umfassend unterstützen. Nebenstehend finden Sie noch einmal die wichtigsten Informationen zu den beiden Themen kompakt zusammengefasst.  

Wie funktioniert der Emissionshandel in der EU?

Das „Cap&Trade“-Prinzip bildet die Grundlage des Emissionshandels: Es wird eine Obergrenze (Cap) definiert, die die Gesamtmenge der zulässigen Treibhausgasemissionen für alle betroffenen emissionshandelspflichtigen Anlagen festlegt. Die Anlagen erhalten eine entsprechende Menge an Emissionszertifikaten, entweder kostenlos oder durch Auktionen. Diese Zertifikate können anschließend frei auf dem Markt gehandelt werden (Trade), wodurch sich ein Marktpreis für die Emission von Treibhausgasen etabliert. Die Europäische Kommission spielt eine zentrale Rolle im Emissionshandel, indem sie beispielsweise die gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen setzt und die Emissionsziele festlegt. Sie ist zudem für die Überwachung, Berichterstattung und Überprüfung des Systems verantwortlich, um sicherzustellen, dass es effektiv zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen beiträgt. Die Europäische Kommission arbeitet außerdem an der Anpassung und Verbesserung des Emissionshandels.  

Wer muss am EU-Emissionshandel teilnehmen? 

Am EU-Emissionshandel müssen hauptsächlich die Energiewirtschaft und die energieintensiven Industrien teilnehmen. Dazu zählen Kraftwerke und andere Verbrennungsanlagen mit einer thermischen Nennleistung von mehr als 20 MW, unabhängig von den eingesetzten Brennstoffen sowie Anlagen, die in energieintensiven Industriezweigen tätig sind, wie beispielsweise Raffinerien, Eisen- und Stahlwerke sowie Glasfabriken und auch einige chemische Anlagen. Außerdem betroffen sind der Luft- und seit 2024 auch der Seeverkehr. Eine Reform des Emissionshandelssystems könnte außerdem die Einbeziehung weiterer Sektoren mit sich bringen.  

Was versteht man unter CBAM?

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) der EU-Kommission zielt darauf ab, faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, indem er Importeure von bestimmten energieintensiven Produkten verpflichtet, für deren CO2-Emissionen zu zahlen, ähnlich wie europäische Produzenten, die am Emissionshandel der EU teilnehmen. Seit Oktober 2023 müssen Importeure die Emissionen ihrer Produkte melden, und ab 2026 wird die Abgabe von CBAM-Zertifikaten verpflichtend, wobei die Kosten auf den CO2-Gehalt der importierten Produkte basieren. Der CBAM, der sich zunächst auf direkte und bestimmte indirekte Emissionen in Sektoren wie Eisen, Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel und Wasserstoff konzentriert, dient dem Schutz vor Carbon Leakage und fördert den Klimaschutz, indem er Anreize für die Produktion und den Import emissionsarmer Produkte schafft und Länder außerhalb der EU ermutigt, CO2-Bepreisungssysteme einzuführen.  

Wer muss einen CBAM-Bericht erstellen?

Importeure von bestimmten energieintensiven Produkten in die EU müssen einen CBAM-Bericht erstellen. Dies betrifft Warengruppen wie Eisen und Stahl, Zement, Dünger, Aluminium, Wasserstoff und Strom (so wie teilweise Vorprodukte und verarbeitete Produkte), da diese Produkte bei ihrer Herstellung in Drittländern erhebliche CO2-Emissionen verursachen können. Inbegriffen sind sowohl direkte und indirekte (z. B. strombasierte) Emissionen der importierten Produkte. 

Wann tritt CBAM in Kraft?

Die Einführung des CBAM erfolgt stufenweise, mit einem Übergangszeitraum vom 01. Oktober 2023 bis zum 31. Dezember 2025, in den Änderungen an den regulatorischen Vorgaben, den Methoden zur Berechnung der Emissionen und den betroffenen Produktkategorien möglich sind. Ab 1. Januar 2026 beginnt die endgültige Phase mit einer jährlichen Erklärungspflicht und dem verpflichtenden Kauf von CBAM-Zertifikaten. 

Was ist das "Fit for 55"-Paket?

Das "Fit for 55"-Paket ist ein Bündel von Maßnahmen der EU zur Beschleunigung des Klimaschutzes, mit dem Ziel, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % zu senken (im Vergleich zu 1990). Wichtige Elemente umfassen die Ausweitung des Emissionshandels auf neue Bereiche wie Wärme und Verkehr ab 2027, die Förderung erneuerbarer Energien mit einem Ziel von 45 % am Bruttostromverbrauch, die Steigerung der Energieeffizienz, sowie spezifische Regelungen für eine klimafreundliche Luft- und Seeschifffahrt. Zudem wird ein neuer Emissionshandel für Gebäude und Verkehr etabliert. 

Welche Anpassung der Zertifikate ist geplant? 

Das "Fit for 55"-Paket verstärkt das EU-Emissionshandelssystem, indem es nach einer Einigung im Dezember 2022 Änderungen einführt, die im Mai 2023 veröffentlicht wurden. Demnach steigen die Klimaschutzziele für 2021-2030 von 43 % auf 62 % Reduktion gegenüber 2005. Dieses Ziel soll durch eine Erhöhung des linearen Reduktionsfaktors (LRF) erreicht werden. Außerdem soll 2024 und 2026 eine zusätzliche Reduktion des Caps durchgeführt werden. Im Jahr 2024 wir das Cap um 90 Mio. Zertifikate abgesenkt und im Jahr 2026 um 27 Mio. Zertifikate. Zudem wird der Seeverkehr mit einbezogen, was eine Anpassung des Caps um rund 78 Mio. Zertifikate mit sich zieht.  

Was ist Carbon Leakage?

Carbon Leakage bezieht sich vor allem auf den Effekt, bei dem durch Klimaschutzmaßnahmen in einem Land die Produktion und damit die CO2-Emissionen in Länder mit weniger strengen Klimaschutzanforderungen verlagert werden. Dies kann die globale Emissionsreduktion untergraben, da die Emissionen nicht wirklich verringert, sondern nur geografisch verschoben werden.  

Kreishintergrund

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