Die EU-Kommission hat mit dem Omnibus-Verfahren wesentliche Anpassungen an CSRD, CSDDD und der EU-Taxonomie vorgeschlagen. Höhere Schwellenwerte, reduzierte Berichtspflichten, spätere Fristen – doch wie können Unternehmen diese Änderungen gezielt nutzen, um ihre Nachhaltigkeitsstrategie weiterzuentwickeln und sich zukunftssicher aufzustellen?
Warum das Omnibus-Verfahren für Unternehmen relevant ist
Das Omnibus-Verfahren enthält Vorschläge für mögliche Erleichterungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU, die jedoch noch nicht verabschiedet sind. Sollte es zu einer Umsetzung kommen, könnten Unternehmen neue strategische Freiräume erhalten, die sie zur Weiterentwicklung ihrer Nachhaltigkeitsagenda und zur aktiven Gestaltung der Transformation nutzen können. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den möglichen Änderungen kann helfen, sich bestmöglich darauf vorzubereiten.
Die Vorschläge des Omnibus-Verfahrens sollen sukzessive im Laufe des Jahres 2025 beschlossen und umgesetzt werden. Inhalte der noch nicht verabschiedeten Omnibus-Verfahren unterliegen daher dem Vorbehalt und können im EU-Gesetzgebungsverfahren erneut angepasst werden. Die nachfolgenden Fragen und Antworten bieten eine kompakte Übersicht über die aktuellen Änderungen und Implikationen der Omnibus-Verfahren.
Unternehmen, die ursprünglich für das Geschäftsjahr 2025 hätten berichten müssen (Welle 2), erhalten zwei Jahre Aufschub. Somit muss erstmalig 2028 über das Geschäftsjahr 2027 berichtet werden. Ebenfalls zwei Jahre Aufschub erhalten Unternehmen, die ursprünglich über das Geschäftsjahr 2026 hätten berichten müssen (Welle 3) – für diese gilt nun Geschäftsjahr 2028. Diese verschobene Berichtspflichten gelten auch analog für die EU-Taxonomie. Sowohl für CSRD als auch für Taxonomie Berichtspflichten gibt es zusätzlich noch Änderungsvorschläge für die Schwellenwerte (siehe weitere Fragen).
Es gelten die gleichen zeitlichen Verschiebungen wie für die CSRD (siehe oben).
Die erste Anwendungsphase soll um ein Jahr auf Juli 2028 verschoben werden. Dies gilt für Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitende und 450 Mio. Jahresumsatz.
Im Rahmen des Omnibus-Verfahrens wurde vorgeschlagen, die Schwellenwerte für die CSRD-Betroffenheit zu erhöhen: Zukünftig sollen nur noch Unternehmen berichtspflichtig werden, die mehr als 1.000 Mitarbeitende und entweder einen Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro haben.
Die Anpassung der Schwellenwerte ist, Stand Mai 2025, noch nicht gesetzlich beschlossen.
Es gilt eine vollumfängliche Berichterstattung für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von mehr als 450 Millionen Euro.
Außerdem gilt: CSRD-pflichtige Unternehmen mit mehr 1.000 Mitarbeitenden, aber weniger als 450 Millionen Euro Umsatz, können freiwillig ihre Umsatz- und CapEx-KPI offenlegen (OpEx-KPI kann entfallen).
Die Anpassung der Schwellenwerte ist, Stand Mai 2025, noch nicht gesetzlich beschlossen. Eine erneute Anpassung ist theoretisch möglich, allerdings unwahrscheinlich
Die Datenpunkte der ESRS sollen reduziert werden, u.a. indem quantitative Datenpunkte priorisiert werden und mehr Datenpunkte freiwillig berichtet werden können.
Geplante Zeitleiste: Im August sollen die Entwürfe der überabeiteten ESRS veröffentlicht werden. Damit ist eine erste Abschätzung möglich, wie umfangreich die CSRD-Datenpunkte zukünftig ausfallen können. Die finale Überarbeitung der ESRS durch die EFRAG ist für den 31. Oktober 2025 geplant (Stand Mai 2025).
Nein, es sollen keine sektorspezifischen Berichtsstandards mehr veröffentlicht werden.
Die CSRD soll zukünftig nur nach limited assurance geprüft werden. Es ist nicht mehr vorgesehen, die Prüfpflicht auf reasonable assurance auszuweiten.
Die Durchführung einer (doppelten) Wesentlichkeitsanalyse bildet auch für die freiwillige Berichterstattung, beispielweise nach VSME, oder für die Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie eine essenzielle, strukturierende Grundlage. Die Ergebnisse einer Wesentlichkeitsanalyse helfen, Handlungsfelder zu identifizieren und priorisieren sowie Ressourcen gezielt einzusetzen. Außerdem können analysierte Risiken und Chancen bei der Unternehmensausrichtung berücksichtigt werden. Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen werden damit Treiber für Unternehmenstransformation und Zukunftsfähigkeit.
Die Erleichterungen des Omnibus-Verfahrens haben positive Implikationen für Unternehmen, denn freie Kapazitäten können beispielsweise für Strategieentwicklung, Umsetzung von Nachhaltigkeitsinitiativen oder zielgruppenspezifische ESG-Kommunikation genutzt werden. Wenn Unternehmen weiterhin CSRD-pflichtig sind, können im Verschiebungszeitraum Reporting- und Digitalisierungsprozess vorbereitet werden, beispielweise indem das Datenmanagement aufgebaut beziehungsweise professionalisiert wird und relevante Ansprechpartner für die Datenerhebung involviert werden. Außerdem können vorhandene Datenlücken geschlossen und notwendige Analyse- und Strategieprozesse umgesetzt werden.
Die Änderung sieht vor, dass Unternehmen sich ausschließlich auf direkte Lieferanten (Tier 1) beschränken und nicht mehr die gesamte Wertschöpfungskette. Entsprechend ist es auch für die Risikobewertung ausreichend, wenn nur direkte Geschäftspartner bewertet werden – es sei denn, plausible Informationen deuten auf eine schwerwiegende Auswirkung in der tieferen Kette hin.
Wenn Unternehmen weiterhin berichtspflichtig nach CSRD, EU-T und CSDDD sind, ergeben sich durch die zeitliche Verschiebung neue Handlungsspielräume, um das Nachhaltigkeitsmanagement zu professionalisieren. Die ESG-Roadmap kann entsprechend den neuen Fristen entzerrt und die Übergangzeiträume genutzt werden, um sich auf die (neuen) Reporting-Anforderungen vorzubereiten.
Da sich die vorgeschlagenen Anpassungen des Omnibus-Verfahrens lediglich auf Pflichten zur Berichterstattung und Sorgfaltspflichten beziehen, hat dies keine direkten Implikationen für unternehmerische Nachhaltigkeit. Wenn bereits eine Nachhaltigkeitsstrategie mit Zielen und umzusetzenden Maßnahmen oder ähnliches entwickelt wurde, kann dies weiterverfolgt werden. Potenzielle Ressourcen durch Omnibus-Verschiebungen oder den Wegfall von Berichtspflichten können im Nachhaltigkeitsmanagement dafür eingesetzt werden, um diese Zielerreichung voranzutreiben.
Direkte Auswirkungen für Unternehmen:
Berichtspflichten fallen weg, werden verschoben oder reduziert
Geringerer Prüfumfang durch "limited assurance"
Sich ergebende Chancen:
Freie Kapazitäten der Mitarbeitenden für andere Nachhaltigkeitsprojekte
Pragmatische Ansätze in der Umsetzung werden erleichtert
Ressourcen können gezielt für strategische Nachhaltigkeitsziele genutzt werden
Die Änderungen haben positive Implikationen für Unternehmen - Freiräume können für strategische Fokusthemen genutzt werden.
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