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CSRD.
Nachhaltigkeits-berichterstattung 
ausweiten.

Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen verändern sich allmählich. Bereits seit 2014 müssen ausgewählte Unternehmen in der EU über ihre Nachhaltigkeit Bericht erstatten, dies regelt die Non-Financial Reporting Directiv (NFRD). Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist die Weiterentwicklung der NFRD und hat das Ziel, die Nachhaltigkeitsberichterstattung auszuweiten und vergleichbar zu machen. Wir begleiten Unternehmen, um mit Ihnen gemeinsam zu allen CSRD-Anforderungen für Compliance zu sorgen. Darüber hinaus erzielen wir durch ein fundiertes Nachhaltigkeits-Management Vorteile für Ihr Unternehmen.

Berichterstattung zu Nachhaltigkeit wird Pflicht.
Bereit für diese Herausforderung?

Die CSRD ist eine Richtlinie der EU, die darauf abzielt, die Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsberichten von Unternehmen zu erhöhen. Dieser Vorschlag ist Teil des European Green Deals, welcher das Ziel verfolgt, Europa zum ersten treibhausgasneutralen Kontinent zu machen. Dadurch soll die Förderung einer nachhaltigen Wirtschaft ermöglicht werden und es besteht eine enge Verbindung zur Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFRD) und der EU-Taxonomie. Die Richtlinie ist zu Beginn des Jahres 2023 in Kraft getreten und die Mitgliedstaaten haben eine Frist von 18 Monaten eingeräumt, um diese in nationales Recht umzusetzen.

Die CSRD wird die bestehende NFRD und deren Anwendungsbereich deutlich ausweiten. Gemäß Schätzungen wird die Anzahl der Unternehmen, die zur Berichterstattung verpflichtet sind, EU-weit von knapp 12.000 auf rund 50.000 ansteigen.

Wann wird Ihr Unternehmen 
berichtspflichtig?

Von der Berichtspflicht betroffen sind zunächst bestimmte Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften, deren Gesellschafter ausschließlich eine beschränkte Haftung tragen. Dazu zählen im bilanzrechtlichen Sinne große Unternehmen, im bilanzrechtlichen Sinne kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die kapitalmarktorientiert sind, sowie Drittstaatunternehmen mit 150 Millionen Euro Umsatz in der EU, deren Tochterunternehmen die vorstehenden Größenkriterien erfüllen oder deren Zweigniederlassungen mehr als 40 Millionen Euro Umsatz erwirtschaften. Kleinstunternehmen fallen nicht unter den Geltungsbereich der Verordnung.

Die Berichtsanforderungen gemäß CSRD werden zunächst für eine begrenzte Anzahl von Unternehmen gelten, deren Geschäftsjahre ab Januar 2024 beginnen. Im Laufe der Zeit wird dieser Anwendungsbereich allmählich erweitert. Ab dem 01. Januar 2024 gelten die Berichtsanforderungen für Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitenden. Ab 2025 werden die Anforderungen auf alle anderen bilanzrechtlich großen Unternehmen ausgeweitet. Ab 2026 werden auch kapitalmarktorientierte KMU einbezogen, welchen aber zu Beginn noch die Möglichkeit eingeräumt wird, die Berichtspflicht bis 2028 aufzuschieben.

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Bereit für die Zukunft.
Wettbewerbsvorteil
dank Nachhaltigkeits-
Management.

Sicher ist, dass die CSRD kommen wird. Wenn Sie sich nun fragen, wie gut Sie und Ihr Unternehmen bereits aufgestellt sind und was Sie tun müssen, um compliant zu sein, sind Sie bei uns genau richtig. Wir unterstützen Sie bei den zentralen Anforderungen der CSRD. Angefangen bei der Durchführung einer doppelten Materialitätsanalyse, bei der sowohl die finanzielle Bedeutung von Nachhaltigkeitsthemen für Ihr Geschäft als auch die Auswirkungen Ihres Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft betrachtet wird, über Datenmanagement bis hin zur Auswahl einer für Sie passenden ESG-Software.

sustainable hat eine umfassende Expertise im Bereich CSRD – egal wo Sie stehen und was Sie brauchen, wir unterstützen Sie. Wir haben die methodische Kompetenz, inhaltliche Expertise und starke Partner*innen an unserer Seite, um Sie auf die CSRD vorzubereiten und Ihnen zu helfen, diese als Chance für Ihr Unternehmen zu nutzen, um einen Wettbewerbsvorteil zu erzielen.

Nachhaltigkeits-
berichterstattung.

Mit der Einführung der CSRD sollen bestehende Lücken in den Berichtspflichten geschlossen und die Nachhaltigkeitsberichterstattung insgesamt ausgeweitet werden. Damit soll die Verantwortung europäischer Unternehmen für Nachhaltigkeitsaspekte gestärkt werden. Wir unterstützen Sie umfassend bei der Vorbereitung auf die Anforderungen der CSRD. Wir bieten Ihnen eine übersichtliche Gap-Analyse bzw. ein Readiness Assessment, um den aktuellen Stand Ihres Unternehmens in Bezug auf die CSRD-Anforderungen zu ermitteln und eine Roadmap mit konkreten Schritten zu erarbeiten, die Sie benötigen, um einen CSRD-konformen Bericht zu erstellen.

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Die CSRD verpflichtet Unternehmen zur Durchführung der Analyse der „doppelten Wesentlichkeit“, die besagt, dass Unternehmen sowohl über die Auswirkungen ihres Geschäftsbetriebs auf Mensch und Umwelt als auch über die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen berichten müssen. Die Umsetzung der CSRD ist für Unternehmen mit erheblichem Aufwand verbunden, da die Nachhaltigkeitsberichterstattung aufgebaut oder zumindest deutlich ausgebaut werden muss. Um diesen neuen Anforderungen gerecht zu werden, stehen wir Ihnen mit kompetentem Fachwissen zur Seite und unterstützen Sie im Prozess der Materialitätsbewertung, Datenerhebung und Berichterstattung.

Ready for CSRD?
Nachhaltigkeit als Erfolgsfaktor.

In Zukunft werden Unternehmen verpflichtet sein, umfassendere Nachhaltigkeitsberichte nach einheitlicheren Standards zu erstellen. Darüber hinaus muss die Nachhaltigkeitsberichterstattung künftig ebenso wie die Finanzberichterstattung extern geprüft werden. Eine verstärkte Quantifizierung der Berichtsinhalte durch die Verwendung von Kennzahlen soll zudem die Messbarkeit und Vergleichbarkeit der Informationen verbessern. 

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Dr Albert Hans Baur Kreishintergrund
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Dr. Albert Hans Baur
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