Wir arbeiten seit vielen Jahren mit Unternehmen zusammen und unterstützt sie dabei, umweltgerechter zu wirtschaften und gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Wir bieten nachhaltige Beratung und Unterstützung im Bereich des EU-Emissionshandels an, einschließlich der Erstellung von Berichten und regelmäßiger Updates zu gesetzlichen Änderungen.
Wir helfen Unternehmen seit vielen Jahren grüner zu wirtschaften und somit aktiv Umweltschutz zu betreiben. Wir unterstützen und begleiten Sie bei der Erfüllung der Compliance Pflichten und beraten Ihr Unternehmen bei strategischen Fragen im EU-Emissionshandel. Dazu zählen unter anderem die Erstellung von Emissions- und Zuteilungsdatenberichten, die Begleitung bei der Verifizierung dieser Berichte, Anpassungen am Methodenplan und Überwachungsplan sowie Updates über die neusten regulatorischen Änderungen im EU-ETS.
Angesichts der Vielzahl von Richtlinien, regulatorischen Vorgaben und Änderungen im Zusammenhang mit dem EU-Emissionshandel stehen wir Ihnen als zuverlässiger Partner zur Seite. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Emissionsberichten und Zuteilungsdatenberichten, der Überarbeitung von Methoden- oder Überwachungsplänen und begleiten Sie bei Verifizierungsterminen. Zusätzlich helfen wir Ihnen bei der Antragsstellung für die Strompreiskompensation und der nachträglichen Kompensation gemäß § 11 Abs. 2 BEHG.
Unser Leistungsangebot auf einen Blick:
• Erstellung des Emissionsberichts (EmB)
• Erstellung des Zuteilungsdatenberichts (ZDB)
• Vorbereitung, Teilnahme und Nachbereitung des Verifizierungstermin für den EmB und ZDB, Überarbeitung von Nachforderungen
• Anpassungen am Methodenplan und Überwachungsplan
• Beantragung einer nachträglichen Kompensation nach § 11 Abs. 2 BEHG
• Beantragung der Strompreiskompensation
• Monitoring der regulatorischen Änderungen im EU-Emissionshandel
In vielen Unternehmen herrscht derzeit eine große Unsicherheit über die regulatorischen Anforderungen, die mit der Einführung des CBAM verbunden sind.
Die Vorgaben der EU bezüglich dessen sind komplex und können dabei mitunter anspruchsvoll zu erfassen sein. Wir schaffen Klarheit – wir informieren Ihr Unternehmen frühzeitig über die neusten regulatorischen Änderungen und Entwicklungen rund um die Einführung des CBAM und behalten den Geltungsbereich sowie die Anforderungen für Sie im Blick.
Als ergänzendes Element zum EU-Emissionshandel bildet der CBAM einen wichtigen Baustein sowohl für die Erreichung der Klimaziele in der EU als auch für den globalen Umweltschutz. Wie erfolgreich der CBAM in Zukunft sein wird, bleibt abzuwarten – wir sorgen dafür, dass Sie und Ihr Unternehmen stets auf dem aktuellen Stand rund um den CO2-Grenzausgleich bleiben.
Der EU-Emissionshandel hat in den vergangenen Jahren und Handelsperioden gezeigt, dass er ein wirksames Instrument im Kampf gegen den Klimawandel sein kann. Damit auch Sie die Emissionen Ihres Unternehmens kosteneffizient senken und somit einen Beitrag zum Klimaschutz leisten können, begleiten wir Sie auf diesem Weg als zuverlässiger Partner gern!
Der Europäische Emissionshandel (EU-ETS) wurde 2005 eingeführt, um die Umsetzung des internationalen Klimaschutzabkommens voranzutreiben und befindet sich mittlerweile in der vierten Handelsperiode (2021 bis 2030).
Beim EU-ETS handelt es sich um ein System, das nach dem „Cap&Trade“-Prinzip funktioniert. Dabei wird eine maximale Menge an Treibhausgas-Emissionen (Cap) festgelegt, die von emissionshandelspflichtigen Anlagen insgesamt ausgestoßen werden darf.
Die Mitgliedstaaten geben den Anlagen eine bestimmte Menge an Emissionsberechtigungen aus, die den Ausstoß einer Tonne Kohlendioxid-Äquivalent (CO2-Äq) erlauben. Einige dieser Berechtigungen werden kostenfrei verteilt, andere wiederum versteigert. Die Emissionsberechtigungen können dann auf dem Markt frei gehandelt werden (Trade), wodurch ein Preis für den Ausstoß von Treibhausgasen entsteht. Dieser Preis schafft in den beteiligten Unternehmen Anreize, die Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren.
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist ein CO2-Grenzausgleich der Europäischen Union und tritt voraussichtlich Anfang Oktober 2023 in Kraft. Ziel des CBAM ist es, das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen einzugrenzen und die Klimakrise global zu adressieren. Im Rahmen des CBAM müssen Importeurinnen und Importeure in der Europäischen Union Zertifikate erwerben, die dem CO2-Preis entsprechen, der bei der Produktion nach EU-Standards für die CO2-Preisbildung fällig geworden wäre.
Falls Nicht-EU-Handelnde nachweisen können, dass bereits ein CO2-Preis für die Herstellung in einem Drittland gezahlt wurde, können EU-Einführende die entsprechenden Kosten vollständig geltend machen.