Das neue Sorgfaltspflichtengesetz („Lieferkettengesetz“) ist am 3. März 2021 durch das Bundeskabinett verabschiedet worden.
Hintergrund des Gesetzes ist die zunehmende internationale Verflechtung der Wirtschaft und die Integration von Unternehmen in globale Beschaffungs- und Absatzmärkte. Die damit einhergehenden Risiken durch Intransparenz führen oftmals zu einer unzureichenden Durchsetzung von international anerkannten Menschenrechten in der Wertschöpfungskette von Unternehmen.
Im Kontext des deutschen Sorgfaltspflichtengesetzes sollen Unternehmen für Verletzungen von Menschenrechten innerhalb ihrer Lieferketten verantwortlich gemacht werden können. Das Gesetz dient als Rahmen zur Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage, indem es unternehmerische Anforderungen an ein verantwortliches Management globaler Lieferketten festlegt.
Hier erfahren Sie mehr über das Sorgfaltspflichtengesetz, was es umfasst, welche Unternehmen betroffen sind, wie Unternehmen ihre Sorgfaltspflicht erfüllen und welche Wettbewerbsvorteile sie daraus ziehen können.
Als Experte im Bereich Nachhaltigkeit versteht es sustainable Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten zu unterstützen. Gemeinsam mit unseren Kunden identifizieren wir Nachhaltigkeitsrisiken entlang der unternehmerischen Wertschöpfungsketten, und implementieren Maßnahmen zur Risikoprävention und -minimierung. Dabei ist es uns wichtig Nachhaltigkeit im Kerngeschäft zu verankern, nachhaltige Beschaffungsfunktionen zu gestalten und nachhaltige Lieferantenbeziehungen aufzubauen.