Transparenz und Vergleichbarkeit in der Nachhaltigkeitsberichterstattung – dies ist das Ziel der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), der zu Beginn des Jahres 2023 in Kraft getretenen EU-Richtlinie zur nicht-finanziellen Berichterstattung. Mit der CSRD werden bisherige Anforderungen an die Berichterstattung nach NFRD (Non-Financial Reporting Directive) vereinheitlicht und der Anwendungsbereich der betroffenen Unternehmen ausgeweitet.
Die EU-Richtlinie definiert neue Standards, wie und von welchen Unternehmen die Berichterstattung zu ESG-Themen in Zukunft erfolgen soll.
Am 31.07.2023 wurden die sektorübergreifenden Berichtsstandards (ESRS Set 1) final durch die EU-Kommission veröffentlicht. Sektorenspezifische Standards (ESRS Set 2) mit Anforderungen für spezifische Branchen wie beispielsweise Landwirtschaft, Kohle sowie Öl und Gas werden aktuell entwickelt.
Bis Mitte des Jahres 2024 läuft zudem die Frist für die EU-Mitgliedstaaten, die EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Die CSRD ist – ebenso wie die EU-Taxonomie Verordnung – Teil des European Green Deals, der Europa zum ersten treibhausgasneutralen Kontinent machen und dadurch die Förderung einer nachhaltigen Wirtschaft ermöglichen soll.
Die CSRD-Berichtsanforderungen gelten vornehmlich für Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitenden, die bereits von der NFRD betroffen sind. Sie müssen im Jahr 2025 das erste Mal über das Geschäftsjahr 2024 CSRD-konform berichten. Je nach Unternehmensgröße und Umsatz wird die Berichtspflicht in den kommenden Jahren auf weitere Unternehmen ausgeweitet.
Für alle Unternehmen und besonders für Unternehmen mit weniger als 750 Mitarbeitenden gelten im ersten Berichtsjahr der erstmaligen ESRS-Anwendung spezifische „Erleichterungen“ hinsichtlich der Offenlegungspflichten, beispielsweise gibt es Einführungszeiten für ausgewählte Berichtsstandards zu sozialen Themen und Biodiversität.
Die folgende Übersicht zeigt, wann Ihr Unternehmen von der Berichtspflicht betroffen ist:
Die geforderten Berichtsinhalte der CSRD folgen dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit („Double Materiality“). Dies bedeutet, dass sowohl die finanzielle Relevanz von Nachhaltigkeitsthemen für Ihr Unternehmen als auch die Auswirkungen Ihres Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft berücksichtigt werden müssen.
Gemeinsam mit Ihnen führen wir eine doppelte Materialitätsanalyse mit Beteiligung aller wichtiger Stakeholdergruppen durch. Darüber hinaus helfen wir Ihnen, ein zu Ihrem Unternehmen passendes ESG-Datenmanagement aufzubauen und eine klare Roadmap zu formulieren, um CSRD-compliant zu werden. Eine Gap-Analyse beziehungsweise ein Readiness Assessment macht dabei konkrete Berichtslücken bezüglich der CSRD-Anforderungen sichtbar.
Abschließend stellen wir sicher, dass Ihre Berichterstattung den gesetzlichen Anforderungen der CSRD und EU-Taxonomie entspricht und gleichzeitig Maßnahmen und Ambitionen für wichtige Anspruchsgruppen anschaulich vermittelt. Da auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung künftig extern geprüft werden muss, arbeiten wir eng mit Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zusammen und sorgen damit für eine prüfungssichere und gesetzeskonforme Umsetzung der CSRD-Berichtspflicht.
Aufbauend auf der doppelten Wesentlichkeitsanalyse formulieren wir mit Ihnen die Schwerpunkte des zukünftigen Nachhaltigkeitsmanagements. Durch die Erstellung eines eingängigen Leitbilds befähigen wir Ihre Organisation, Nachhaltigkeit von nun an systematisch anzugehen, klare Ziele und Maßnahmen zu identifizieren und durch wirkungsvolle Key Performance Indicators (KPIs) aktiv zu steuern. Diese neue Vision von Nachhaltigkeit bündelt die notwendigen Kräfte in Ihrem Unternehmen, um sich in Zukunft erfolgreich am Markt zu positionieren und zusätzlich zur Erfüllung von rechtlichen Vorgaben Impact zu erzeugen.